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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen§ 1 Geltungsbereich(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB) gelten für alle geschlossenen Verträge zwischen uns, der Firma PESTAWAY Schädlingsbekämpfung, Herrn Tobias Pypetz, Hünefeldstr.68, 46236 Bottrop, Telefon: 02041/ 3489830, Fax: 02041/ 3489834, E-Mail: info@pestaway.de (im Folgenden Anbieter genannt) und Ihnen als unseren Kunden.
(2) Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oderselbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.(3) Als Kunde akzeptieren Sie die Geltung der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung der Leistungen durch den Anbieter. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen. Für Unternehmer gilt: Entgegenstehende AGB gelten nur, wenn der Anbieter diesen ausdrücklich zugestimmt hat.§ 2 Vertragsbestandteile/ Vertragsänderungen Vertrags gegenstand ist die Dienstleistung im Bereich der Schädlingsbekämpfung. Die detaillierte Beschreibung der zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus den Angeboten sowie gegebenen falls deren Anlagen und Leistungsbeschreibungen des Anbieters. Der Anbieter ist berechtigt, seine Leistungen zu erweitern, zu ändern und zu löschen, soweit dies lediglich zur Verbesserung der Leistungen dient, aus technischer Sicht notwendig ist oder der Anbieter aufgrund gesetzlicher Vorschriften hierzu verpflichtet ist. Soweit keine gesetzliche Verpflichtung besteht, wird der Anbieter die Änderungen nur vornehmen, soweit sie dem Kunden zumutbar sind. Der Anbieter kann den bestehenden Vertrag sowie diese AGB nur mit Zustimmung des Kunden ändern. Über Änderungen informiert der Anbieter den Kunden schriftlich. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn der Kunde den Änderungen nicht innerhalb eines Monats schriftlich widerspricht.§ 3 Subunternehmer Der Anbieter ist berechtigt, für sämtliche Leistungsverpflichtungen Dritte als Subunternehmer zu beauftragen und/oder in die Leistungserbringung einzubinden. Der Anbieter trägt dafür Sorge, dass dem Kunden hieraus keine erheblichen Nachteile entstehen. Weiterhin ist der Anbieter berechtigt, sämtliche Pflichten durch Dritte im Auftrag erfüllen zu lassen.§ 4 Vertragsschluss(1) Die Präsentation und Bewerbung von Dienstleistungen auf der Internetpräsenz des Anbieters stellt kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar.(2) Der Kunde kann ein unverbindliches Anfrage stellen. Der Anbieter spricht ein verbindliches Angebot aus. Die Annahme des Angebots (und damit der Vertragsabschluss) erfolgt entweder durch schriftliche Auftragsbestätigung, in welcher dem Kunden die Annahme bestätigt wird oder spätestens durch Erbringung der Leistung.§ 5 Vertragssprache, Vertragstextspeicherung(1) Die Vertragssprache ist deutsch.(2) Der vollständige Vertragstext wird beim Anbieter gespeichert. Der Vertragstext sowie die AGB werdendem Kunden per Email oder schriftlich zugesandt.§ 6 Preise, Versandkosten(1) Die in den jeweiligen Angeboten angeführten Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer sowie die Versandkosten stellen gegenüber Verbrauchern Endpreise dar. Sie beinhalten alle Preisbestandteile.(2) Die von dem Anbieter angegebenen Preise verstehen sich bei Kunden, die nicht als Verbraucheranzusehen sind, als Nettopreise exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Verpackungs-, Transport-.Verladungs- und Versandkosten sowie Kosten für Zoll und Versicherung sind in diesen Preisen nicht enthalten. Die Versandspesen/Transportkosten werden nach Aufwand verrechnet und separat dargestellt.§ 7 Zahlungs- und Versandbedingungen(1) Dem Kunden stehen die im konkreten Angebot genannten Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung.(2) Soweit bei den einzelnen Zahlungsarten nicht anders angegeben, sind die Zahlungsansprüche aus dem geschlossenen Vertrag sofort zur Zahlung fällig.(3) Bei Dauerschuldverhältnissen erfolgt die Abrechnung im Voraus zu Beginn eines Quartals.(4) Bei Einzelaufträgen sind die Zahlungsansprüche nach Rechnungslegung sofort zur Zahlung fällig.§ 8 Zurückbehaltungsrecht, Eigentumsvorbehalt(1) Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben, soweit es sich um Forderungen ausdemselben Vertragsverhältnis handelt.(2) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum des Anbieters.§ 9 Mitwirkungspflichten des KundenSofern der Auftraggeber eine vorherige Ortsbesichtigung nicht beauftragt, hat er dem Anbieter die zubekämpfenden Schädlinge zu benennen und diesem über bauliche oder sonstige Besonderheiten anden zu behandelnden Objekten zu unterrichten. Dies gilt insbesondere für alle Gegenstände und derenBeschaffenheit, insbesondere deren Oberflächeneigenschaften, die zu behandeln sind. Der Kunde hatsicherzustellen, dass der Anbieter alle sonstigen zweckmäßigen Informationen und Daten vorDurchführung der beauftragten Maßnahmen rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden. Dies dient demSchutz des Eigentums und des Besitzes des Kunden und der Gesundheit des Kunden und der Gesundheit sonstiger Dritter. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht, nicht vollständig oder nichtrechtzeitig nach, trägt er die Nachteile und Mehrkosten, ebenso wie die Verantwortung für hierausentstehende Verzögerungen bei der Leistungserbringung. Kommt der Kunde mit Mitwirkungspflichten inVerzug, hat er dem Anbieter eine angemessene Entschädigung zu zahlen. Außerdem ist der Anbieterberechtigt, nach Verstreichen einer angemessenen Frist und vorheriger Androhung den Vertrag wegen unterlassener Mitwirkung zu kündigen.Der Kunde ist verpflichtet, alle ihm verfügbaren Informationen über die befallenen Räume/Gegenstände,über seine Beobachtungen der Schädlinge und über allfällige vorangegangene Massnahmen/Behandlungen mitzuteilen sowie den Anweisungen des Anbieters Folge zu leisten. Der Kunde stelltsicher, dass die Örtlichkeiten für die Leistungserbringung zu den vereinbarten Terminen zugänglich sind. Verletzt der Kunde eine dieser Verpflichtungen, kann der Anbieter nach seiner Wahl sofort vom Auftrag zurücktreten oder seine Leistungen weiter erbringen. Tritt der Anbieter zurück, hat der Kunde die vondem Anbieter erbrachten Leistungen zu bezahlen. Wird die Auftragserfüllung fortgesetzt, hat der Kundeden Mehraufwand zu bezahlen.Sind De- oder Remontagen an Bauteilen oder Gebäuden notwenig, hat der Kunde dafür zu sorgen.Der Kunde hat dem Anbieter sämtliche für die Leistungserbringung notwendigen Informationen undTatsachen wahrheitsgemäß mitzuteilen. Geänderte Umstände, insbesondere Änderungen der Daten desKunden sind dem Anbieter unverzüglich zur Kenntnis zu bringen.§ 10 LeistungsfristenSoweit nicht Gegenteiliges vereinbart worden ist und der Kunde alle Voraussetzungen geschaffen hat,beginnt der Anbieter unverzüglich nach Vertragsabschluss mit der Leistungsausführung.Ausführungsfristen und Fertigstellungstermine sind nur verbindlich, wenn diese schriftlich zwischen demKunden und dem Anbieter vereinbart worden sind. Ausgenommen von diesen Fristen sind Umstände,die auf höhere Gewalt, Streik oder nicht vorhersehbare und von dem Anbieter nicht verschuldeteVerzögerungen der Zulieferer oder sonstigen vergleichbaren Ergebnissen, die nicht im Einflussbereichdes Anbieters liegen, beruhen. Vom Kunden verursachte zurechenbare Umstände verlängern dieAusführungsfrist und heben bereits schriftlich fixierte Fertigstellungstermine auf. In diesemZusammenhang anfallende Kosten der Lagerung von Materialien und Geräten werden dem Kundengesondert in Rechnung gestellt. Änderungen, Erweiterungen, Abänderungen oder Ergänzungen derLeistungsausführung – mit Ausnahme von zumutbaren, sachlich gerechtfertigten geringfügigenÄnderungen gegenüber gewerblichen Kunden – bedürfen stets der schriftlichen Übereinkunft zwischendem Anbieter und dem Kunden und können hierdurch die Leistungsausführung um einen angemessenenZeitraum verlängert werden. Der Kunde hat, sofern dies auf ausdrücklichen Wunsch von ihm geschieht,mögliche Mehrkosten in einem angemessenen Verhältnis zum notwendigen Mehraufwand zu tragen.Sachlich gerechtfertigte Teillieferungen und -leistungen sind zulässig und können von dem Anbietergesondert in Rechnung gestellt werden.§ 11 LeistungsumfangIm Rahmen von Montage- und Instandsetzungsarbeiten können Schäden an bereits vorhandenenLeitungen, Rohrleitungen, Armaturen, sanitären Einrichtungsgegenständen und Geräten als Folge nichterkennbarer Gegebenheiten oder Materialfehler sowie Schäden bei Stemmarbeiten in bindungslosemMauerwerk entstehen. Solche Schäden sind von dem Anbieter nur zu verantworten, wenn der Anbieterdiese schuldhaft verursacht hat. Der Anbieter ist lediglich dann verpflichtet, nachträgliche Änderungsund Erweiterungswünsche des Kunden zu berücksichtigen, wenn diese aus technischen Gründen erforderlich sind, um den Vertragszweck zu erreichen. Dem Kunden zumutbare sachlich gerechtfertigte geringfügige Änderungen der Leistungsausführung gelten als vorweg genehmigt. Ebenso gelten alsvorweg durch die Änderung der Gesetzeslage sachlich gerechtfertigte Änderungen der Leistungsausführung als vorweg genehmigt. Gegenüber Verbrauchern besteht dieses Recht nur, wenn esim Einzelfall vereinbart wird. Kommt es nach Auftragserteilung zu einer Abänderung oder Ergänzung desAuftrages, so verlängert sich die Liefer-/Leistungsfrist um einen angemessenen Zeitraum.§ 12 Gewährleistung(1) Es gilt das gesetzliche Gewährleistungsrecht.(2) Gegenüber Unternehmen gilt davon abweichend: Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Liefergegenstände unverzüglich zu untersuchen und etwaige Mängelrügen unverzüglich schriftlich geltend zu machen.§ 13 Haftung(1) Der Anbieter haftet jeweils uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, in allen Fällen des Vorsatzes und grober Fahrlässigkeit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme der Garantie für die Beschaffenheit des Kaufgegenstandes,bei Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz und in allen anderen gesetzlich geregelten Fällen.(2) Sofern wesentliche Vertragspflichten betroffen sind, ist die Haftung des Anbieters bei leichter Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt. WesentlicheVertragspflichten sind wesentliche Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährden würde sowie Pflichten, die der Vertrag demAnbieter nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung dieordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst möglich machen und auf deren Einhaltungder Kunde regelmäßig vertrauen darf.(3) Bei der Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung bei leicht fahrlässigenPflichtverletzungen ausgeschlossen.(4) Bei verbindlich vereinbarten Fristen hat der Anbieter eine Verzögerung der Leistungserbringung aufgrund von höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Anbieter die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, nicht zu vertreten.(5) Die Datenkommunikation über das Internet kann nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht fehlerfrei und/oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden. Der Anbieter haftet insoweit weder für die ständige noch ununterbrochene Verfügbarkeit der Webseite und der dort angebotenen Dienstleistung.(6) Datenschutzrechtliche Anspruchsgrundlagen werden von dieser Haftungsregelung nicht erfasst.(7) Soweit mietvertragliche Leistungen erbracht werden, wird die verschuldensunabhängige Haftung von dem Anbieter für Mängel, die bei Beginn des Vertragsverhältnisses bereits vorhanden waren, ausgeschlossen. § 536a Abs. 1 BGB findet keine Anwendung.§ 14 Verjährung(1) Für einen Kunden, der Verbraucher ist, gelten uneingeschränkt die gesetzlichen Regelungen zur Verjährung.(2) Gegenüber Unternehmern gilt Folgendes: Ansprüche und Rechte des Kunden wegen Rechts- und/oder Sachmängeln verjähren innerhalb von einem Jahr, sofern der Anbieter den Mangel nicht arglistig verschwiegen hat oder Vorsatz vorliegt. Die Verjährungsfrist beginnt mit der Lieferung bzw. Abnahme der Leistung. Sonstige Ansprüche verjähren ebenfalls innerhalb von einem Jahr ab Entstehung des Anspruchs. Bei Schadenersatzansprüchen wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers, oder der Gesundheit oder Freiheit, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz, bei grob fahrlässiger Pflichtverletzung oder bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten gelten die gesetzlichen Regelungen.§ 15 Beendigung des Vertrages/Vertragsverlängerung Sofern ein Dauerauftrag zwischen den Parteien geschlossen wurde, gelten die nachfolgenden Kündigungsbestimmungen:(1) Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Regelungen.(2) Für Unternehmer gilt: Bei einer Vertragslaufzeit nach Jahren, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr. Die Kündigung ist mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit schriftlich für beide Parteien möglich.(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt davon unberührt. Kündigungserklärungen sind nur schriftlich wirksam.§ 16 Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand(1) Es gilt deutsches Recht. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der durchzwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltes des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird (Günstigkeitsprinzip).(2) Erfüllungsort für alle Leistungen aus den mit dem Anbieter bestehenden Geschäftsbeziehungen sowie Gerichtsstand ist Sitz des Anbieters, soweit der Kunde nicht Verbraucher, sondern Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder der EU hat oder der Wohnsitz odergewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die Befugnis, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt.(3) Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden ausdrücklich keine Anwendung.§ 17 Streitbeilegung Verbraucherinformation gemäß Verordnung (EU) Nr. 524/2013:„Link zur europäischen Streitbeilegungs-Plattform (OS-Plattform)http://ec.europa.eu/consumers/odr/Unsere Email lautet: info@pestaway.de Wir sind weder bereit noch verpflichtet an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
(2) Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oderselbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.(3) Als Kunde akzeptieren Sie die Geltung der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung der Leistungen durch den Anbieter. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen. Für Unternehmer gilt: Entgegenstehende AGB gelten nur, wenn der Anbieter diesen ausdrücklich zugestimmt hat.§ 2 Vertragsbestandteile/ Vertragsänderungen Vertrags gegenstand ist die Dienstleistung im Bereich der Schädlingsbekämpfung. Die detaillierte Beschreibung der zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus den Angeboten sowie gegebenen falls deren Anlagen und Leistungsbeschreibungen des Anbieters. Der Anbieter ist berechtigt, seine Leistungen zu erweitern, zu ändern und zu löschen, soweit dies lediglich zur Verbesserung der Leistungen dient, aus technischer Sicht notwendig ist oder der Anbieter aufgrund gesetzlicher Vorschriften hierzu verpflichtet ist. Soweit keine gesetzliche Verpflichtung besteht, wird der Anbieter die Änderungen nur vornehmen, soweit sie dem Kunden zumutbar sind. Der Anbieter kann den bestehenden Vertrag sowie diese AGB nur mit Zustimmung des Kunden ändern. Über Änderungen informiert der Anbieter den Kunden schriftlich. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn der Kunde den Änderungen nicht innerhalb eines Monats schriftlich widerspricht.§ 3 Subunternehmer Der Anbieter ist berechtigt, für sämtliche Leistungsverpflichtungen Dritte als Subunternehmer zu beauftragen und/oder in die Leistungserbringung einzubinden. Der Anbieter trägt dafür Sorge, dass dem Kunden hieraus keine erheblichen Nachteile entstehen. Weiterhin ist der Anbieter berechtigt, sämtliche Pflichten durch Dritte im Auftrag erfüllen zu lassen.§ 4 Vertragsschluss(1) Die Präsentation und Bewerbung von Dienstleistungen auf der Internetpräsenz des Anbieters stellt kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar.(2) Der Kunde kann ein unverbindliches Anfrage stellen. Der Anbieter spricht ein verbindliches Angebot aus. Die Annahme des Angebots (und damit der Vertragsabschluss) erfolgt entweder durch schriftliche Auftragsbestätigung, in welcher dem Kunden die Annahme bestätigt wird oder spätestens durch Erbringung der Leistung.§ 5 Vertragssprache, Vertragstextspeicherung(1) Die Vertragssprache ist deutsch.(2) Der vollständige Vertragstext wird beim Anbieter gespeichert. Der Vertragstext sowie die AGB werdendem Kunden per Email oder schriftlich zugesandt.§ 6 Preise, Versandkosten(1) Die in den jeweiligen Angeboten angeführten Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer sowie die Versandkosten stellen gegenüber Verbrauchern Endpreise dar. Sie beinhalten alle Preisbestandteile.(2) Die von dem Anbieter angegebenen Preise verstehen sich bei Kunden, die nicht als Verbraucheranzusehen sind, als Nettopreise exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Verpackungs-, Transport-.Verladungs- und Versandkosten sowie Kosten für Zoll und Versicherung sind in diesen Preisen nicht enthalten. Die Versandspesen/Transportkosten werden nach Aufwand verrechnet und separat dargestellt.§ 7 Zahlungs- und Versandbedingungen(1) Dem Kunden stehen die im konkreten Angebot genannten Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung.(2) Soweit bei den einzelnen Zahlungsarten nicht anders angegeben, sind die Zahlungsansprüche aus dem geschlossenen Vertrag sofort zur Zahlung fällig.(3) Bei Dauerschuldverhältnissen erfolgt die Abrechnung im Voraus zu Beginn eines Quartals.(4) Bei Einzelaufträgen sind die Zahlungsansprüche nach Rechnungslegung sofort zur Zahlung fällig.§ 8 Zurückbehaltungsrecht, Eigentumsvorbehalt(1) Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben, soweit es sich um Forderungen ausdemselben Vertragsverhältnis handelt.(2) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum des Anbieters.§ 9 Mitwirkungspflichten des KundenSofern der Auftraggeber eine vorherige Ortsbesichtigung nicht beauftragt, hat er dem Anbieter die zubekämpfenden Schädlinge zu benennen und diesem über bauliche oder sonstige Besonderheiten anden zu behandelnden Objekten zu unterrichten. Dies gilt insbesondere für alle Gegenstände und derenBeschaffenheit, insbesondere deren Oberflächeneigenschaften, die zu behandeln sind. Der Kunde hatsicherzustellen, dass der Anbieter alle sonstigen zweckmäßigen Informationen und Daten vorDurchführung der beauftragten Maßnahmen rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden. Dies dient demSchutz des Eigentums und des Besitzes des Kunden und der Gesundheit des Kunden und der Gesundheit sonstiger Dritter. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht, nicht vollständig oder nichtrechtzeitig nach, trägt er die Nachteile und Mehrkosten, ebenso wie die Verantwortung für hierausentstehende Verzögerungen bei der Leistungserbringung. Kommt der Kunde mit Mitwirkungspflichten inVerzug, hat er dem Anbieter eine angemessene Entschädigung zu zahlen. Außerdem ist der Anbieterberechtigt, nach Verstreichen einer angemessenen Frist und vorheriger Androhung den Vertrag wegen unterlassener Mitwirkung zu kündigen.Der Kunde ist verpflichtet, alle ihm verfügbaren Informationen über die befallenen Räume/Gegenstände,über seine Beobachtungen der Schädlinge und über allfällige vorangegangene Massnahmen/Behandlungen mitzuteilen sowie den Anweisungen des Anbieters Folge zu leisten. Der Kunde stelltsicher, dass die Örtlichkeiten für die Leistungserbringung zu den vereinbarten Terminen zugänglich sind. Verletzt der Kunde eine dieser Verpflichtungen, kann der Anbieter nach seiner Wahl sofort vom Auftrag zurücktreten oder seine Leistungen weiter erbringen. Tritt der Anbieter zurück, hat der Kunde die vondem Anbieter erbrachten Leistungen zu bezahlen. Wird die Auftragserfüllung fortgesetzt, hat der Kundeden Mehraufwand zu bezahlen.Sind De- oder Remontagen an Bauteilen oder Gebäuden notwenig, hat der Kunde dafür zu sorgen.Der Kunde hat dem Anbieter sämtliche für die Leistungserbringung notwendigen Informationen undTatsachen wahrheitsgemäß mitzuteilen. Geänderte Umstände, insbesondere Änderungen der Daten desKunden sind dem Anbieter unverzüglich zur Kenntnis zu bringen.§ 10 LeistungsfristenSoweit nicht Gegenteiliges vereinbart worden ist und der Kunde alle Voraussetzungen geschaffen hat,beginnt der Anbieter unverzüglich nach Vertragsabschluss mit der Leistungsausführung.Ausführungsfristen und Fertigstellungstermine sind nur verbindlich, wenn diese schriftlich zwischen demKunden und dem Anbieter vereinbart worden sind. Ausgenommen von diesen Fristen sind Umstände,die auf höhere Gewalt, Streik oder nicht vorhersehbare und von dem Anbieter nicht verschuldeteVerzögerungen der Zulieferer oder sonstigen vergleichbaren Ergebnissen, die nicht im Einflussbereichdes Anbieters liegen, beruhen. Vom Kunden verursachte zurechenbare Umstände verlängern dieAusführungsfrist und heben bereits schriftlich fixierte Fertigstellungstermine auf. In diesemZusammenhang anfallende Kosten der Lagerung von Materialien und Geräten werden dem Kundengesondert in Rechnung gestellt. Änderungen, Erweiterungen, Abänderungen oder Ergänzungen derLeistungsausführung – mit Ausnahme von zumutbaren, sachlich gerechtfertigten geringfügigenÄnderungen gegenüber gewerblichen Kunden – bedürfen stets der schriftlichen Übereinkunft zwischendem Anbieter und dem Kunden und können hierdurch die Leistungsausführung um einen angemessenenZeitraum verlängert werden. Der Kunde hat, sofern dies auf ausdrücklichen Wunsch von ihm geschieht,mögliche Mehrkosten in einem angemessenen Verhältnis zum notwendigen Mehraufwand zu tragen.Sachlich gerechtfertigte Teillieferungen und -leistungen sind zulässig und können von dem Anbietergesondert in Rechnung gestellt werden.§ 11 LeistungsumfangIm Rahmen von Montage- und Instandsetzungsarbeiten können Schäden an bereits vorhandenenLeitungen, Rohrleitungen, Armaturen, sanitären Einrichtungsgegenständen und Geräten als Folge nichterkennbarer Gegebenheiten oder Materialfehler sowie Schäden bei Stemmarbeiten in bindungslosemMauerwerk entstehen. Solche Schäden sind von dem Anbieter nur zu verantworten, wenn der Anbieterdiese schuldhaft verursacht hat. Der Anbieter ist lediglich dann verpflichtet, nachträgliche Änderungsund Erweiterungswünsche des Kunden zu berücksichtigen, wenn diese aus technischen Gründen erforderlich sind, um den Vertragszweck zu erreichen. Dem Kunden zumutbare sachlich gerechtfertigte geringfügige Änderungen der Leistungsausführung gelten als vorweg genehmigt. Ebenso gelten alsvorweg durch die Änderung der Gesetzeslage sachlich gerechtfertigte Änderungen der Leistungsausführung als vorweg genehmigt. Gegenüber Verbrauchern besteht dieses Recht nur, wenn esim Einzelfall vereinbart wird. Kommt es nach Auftragserteilung zu einer Abänderung oder Ergänzung desAuftrages, so verlängert sich die Liefer-/Leistungsfrist um einen angemessenen Zeitraum.§ 12 Gewährleistung(1) Es gilt das gesetzliche Gewährleistungsrecht.(2) Gegenüber Unternehmen gilt davon abweichend: Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Liefergegenstände unverzüglich zu untersuchen und etwaige Mängelrügen unverzüglich schriftlich geltend zu machen.§ 13 Haftung(1) Der Anbieter haftet jeweils uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, in allen Fällen des Vorsatzes und grober Fahrlässigkeit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme der Garantie für die Beschaffenheit des Kaufgegenstandes,bei Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz und in allen anderen gesetzlich geregelten Fällen.(2) Sofern wesentliche Vertragspflichten betroffen sind, ist die Haftung des Anbieters bei leichter Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt. WesentlicheVertragspflichten sind wesentliche Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährden würde sowie Pflichten, die der Vertrag demAnbieter nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung dieordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst möglich machen und auf deren Einhaltungder Kunde regelmäßig vertrauen darf.(3) Bei der Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung bei leicht fahrlässigenPflichtverletzungen ausgeschlossen.(4) Bei verbindlich vereinbarten Fristen hat der Anbieter eine Verzögerung der Leistungserbringung aufgrund von höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Anbieter die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, nicht zu vertreten.(5) Die Datenkommunikation über das Internet kann nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht fehlerfrei und/oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden. Der Anbieter haftet insoweit weder für die ständige noch ununterbrochene Verfügbarkeit der Webseite und der dort angebotenen Dienstleistung.(6) Datenschutzrechtliche Anspruchsgrundlagen werden von dieser Haftungsregelung nicht erfasst.(7) Soweit mietvertragliche Leistungen erbracht werden, wird die verschuldensunabhängige Haftung von dem Anbieter für Mängel, die bei Beginn des Vertragsverhältnisses bereits vorhanden waren, ausgeschlossen. § 536a Abs. 1 BGB findet keine Anwendung.§ 14 Verjährung(1) Für einen Kunden, der Verbraucher ist, gelten uneingeschränkt die gesetzlichen Regelungen zur Verjährung.(2) Gegenüber Unternehmern gilt Folgendes: Ansprüche und Rechte des Kunden wegen Rechts- und/oder Sachmängeln verjähren innerhalb von einem Jahr, sofern der Anbieter den Mangel nicht arglistig verschwiegen hat oder Vorsatz vorliegt. Die Verjährungsfrist beginnt mit der Lieferung bzw. Abnahme der Leistung. Sonstige Ansprüche verjähren ebenfalls innerhalb von einem Jahr ab Entstehung des Anspruchs. Bei Schadenersatzansprüchen wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers, oder der Gesundheit oder Freiheit, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz, bei grob fahrlässiger Pflichtverletzung oder bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten gelten die gesetzlichen Regelungen.§ 15 Beendigung des Vertrages/Vertragsverlängerung Sofern ein Dauerauftrag zwischen den Parteien geschlossen wurde, gelten die nachfolgenden Kündigungsbestimmungen:(1) Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Regelungen.(2) Für Unternehmer gilt: Bei einer Vertragslaufzeit nach Jahren, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr. Die Kündigung ist mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit schriftlich für beide Parteien möglich.(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt davon unberührt. Kündigungserklärungen sind nur schriftlich wirksam.§ 16 Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand(1) Es gilt deutsches Recht. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der durchzwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltes des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird (Günstigkeitsprinzip).(2) Erfüllungsort für alle Leistungen aus den mit dem Anbieter bestehenden Geschäftsbeziehungen sowie Gerichtsstand ist Sitz des Anbieters, soweit der Kunde nicht Verbraucher, sondern Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder der EU hat oder der Wohnsitz odergewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die Befugnis, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt.(3) Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden ausdrücklich keine Anwendung.§ 17 Streitbeilegung Verbraucherinformation gemäß Verordnung (EU) Nr. 524/2013:„Link zur europäischen Streitbeilegungs-Plattform (OS-Plattform)http://ec.europa.eu/consumers/odr/Unsere Email lautet: info@pestaway.de Wir sind weder bereit noch verpflichtet an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.